Minergie-A im Kontext solare Energieproduktion
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MINERGIE® ERFA‐Seminar „Solare Produktion, MINERGIE‐A und KEV“
www.minergie.chMINERGIE® – ERFA Solare Energieproduktion, MINERGIE‐A und KEV, 26. Juni 2014, Olten
Anrechenbarkeit von PV bei MINERGIE‐A«Minergie betrachtet das Gebäude‐und nicht den Bewohner oder sein Verhalten»
Keine Regel ohne Ausnahmen: KEV und MinergieZiel Bund: Förderung des Ausbaus von PVMittel dazu: KEV: Vergütung durch Bund
Ohne Wirkung (ökologischer Mehrwert bzw. Reduktion CO2) keine Förderung: Wirkung wird KEV angerechnetökologischer Mehrwert geht an KEV (Swissgrid) über
Bund bzw. die Kantone fördern aber auch Minergie (und somit auch die PV‐Anlage, die zur Erreichung der Anforderungen nötig ist)
Wirkung der PV‐Anlage wird Minergie angerechnet
Minergie‐Gebäude mit PV‐Anlage, die auch in der KEV ist:Förderung von Minergie und Vergütung durch KEV ‐> Doppelte Förderung
KEV‐vergütete Anlagen können nicht bei Minergie angerechnet werdenAusschluss der Weitergabe des ökologischen Mehrwerts bei Minergie
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Anrechenbarkeit von PV bei MINERGIE‐A
Ab 1. Mai 2014 (neue Regelung):Anlagen mit Einmalvergütung: bei Minergie‐A anrechenbarVerkauf an Solarstrombörsen: bei Minergie‐A anrechenbarAnlagen in der KEV: Situation in Abklärung mit BFE / KantonenEntscheid offen, bitte Minergie Agentur Bau kontaktieren(minergie‐[email protected])
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Bis 1. Mai 2014 (alte Regelung):Anlagen in der KEV: keine Anrechnung bei MinergieKein Verkauf der Produktion an Solarstrombörsen
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Zulässige Position der PV‐Anlage
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Zulässige Position der PV‐AnlageAuszug Reglement Minergie‐A, Stand Januar 2013
Minergie betrachtet das Gebäude‐grundsätzlich ist die Hülle die Grenze des Betrachtungsperimeters
Nebengebäude: sind über Lage, Eigentumsverhältnisse und Nutzung eng mit Hauptgebäude verbunden‐geringe Gefahr von energetisch relevanten Veränderungen
entspricht dem Betrachtungsperimeter der Kantone (z.B. im Hinblick auf Förderung relevant)
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Allgemein zulässige Position der PV‐Anlage
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Zulässige Position der PV‐Anlage: Sonderfall Schule und Verwaltung
Realisiertes Beispiel:Neubau Schule, PV wegen Verschattung und Exposition nicht sinnvoll
Ausnahme möglich: Installation auf Turnhalle (bestehend)
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Gleichzeitigkeit von Produktion und Verbrauch
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Netzbezugsbegrenzung bei Minergie‐A
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Ziel Minergie‐A: Energie‐autonomes GebäudeMittel: Beschränkung des Netzbezugs, neue Anforderung
Wieso ein neues Modell???
Prävention vor zukünftigen «Netz‐Problemen»
Verhindern, dass mehr PV installiert wird anstatt zu optimieren
Förderung von Massnahmen zu Reduktion des Netzbezugs (was indirekt zur
Erhöhung der Gleichzeitigkeit führt, aber ohne ungewollte Effekte)
Förderung von über das Jahr ausgeglichener PV‐Produktion mit geringer
Wechselwirkung mit dem Netz
Wiederbesinnung auf die ursprünglichen Ansätze von Minergie:
Beurteilung der zugeführten Energie
Modell auch für andere Energieträger als Strom anwendbar
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Grenzwert
Nicht mehr betrachtet
Netzbezugsbegrenzung bei Minergie‐A
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Netzbezugsbegrenzung bei Minergie‐AWirkungen des neuen Modells?
Veränderung Produktion (Ausrichtung und Neigung Anlagen)Änderung Benutzerverhalten (z.B. BWW‐Produktion tagsüber)Einsatz von (Tages‐)Speichern (Akkus)Einsatz effizienterer Systeme (Reduktion Bedarf)Optimierung von Lüftung und Hilfsenergie (Reduktion Bedarf)
Für optimal orientierte PV‐Flächen, effiziente Hülle und Haustechnik ändert die PV‐Fläche gegenüber bisheriger Definition nicht, bei ungeschickter Wahl erheblich.
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Netzbezugsbegrenzung bei Minergie‐AWirkungen für den Antragsteller?
Kaum Mehraufwand: Eingabe weniger Werte in einfaches XcelEingaben im Antrag / Unterlagen vorhanden, keine weiteren Berechnungen nötig
Aber:Wechselwirkungen im System Gebäude komplexerPlanungsaufwand?Bisher taugliche Ansätze müssen in gewissen Fällen überdacht und angepasst werden (z.B. Luft‐WP mit sehr viel PV)
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Netzbezugsbegrenzung bei Minergie‐A
Stand der Arbeiten / ZeitplanModellentwurf steht, Rechenschritte und Grundlagen definiertBerechnung der Standardwerte und «Monatsfaktoren» anstehendSimulationen zur Festlegung des Grenzwertes anstehend
MeilensteineKlärung der FinanzierungDefinition des GrenzwertesAnpassung Dokumente (Reglement…)Lancierung (2015?)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!