c::::J D c::::J D

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Bebauungs- und Grünordnungsplan M 1:1.000 \ Straßenquerschnitt M 1:200 Str;or>SnquHsclrnit H'urotzulahrt A- A' Stra1enquersci1nilt Ri n9;;tr< ße B - B' - vffilreite:erMehpvecl<streifon +N.upfl;;n;:uo Acker =i[ "">e '" ' "" <.Om ' 1,&n """"""9 """•' li ""''"'"" „•• 1-1 """""' '"' '' ' , . ' -- Baupo"""e ' ! Strale , 7.50m Om ' 158412 !Aufgabe Ackernutzung; Umwandlung in ,mageres Grünland 1 rP .it-1arkierung der Grenz:e durch 3 Einzelbäume ' z:.B. Wildbirne} "'" z.B. B< -und E'lla<fe«ne Straße ""''"""'"' o'rofirn 6. 00m 9,00m Straße 1577 '""''" \ 559 Zusalz: 16(t)J 17(n) GE GRZ GFZ 0,8 1,6 BMZ VG 8,0 II WH 0 8 563 0 1 . Regelquerschnitt M 1 :200 i Grtttd •tüd<sgre m:e 1 1 1 Ba•Jgranze !Abtrag ! -- :{_::--.c< 1 ---- , _ __ _ 1 i p0 1300rn Grundst\i cksgrenze lieballde 12 o JDn 00 " X -$ Raunbedarffür Auflragl " P• rkplätze •Zufahrt Effi rnax.1 , 0m ., ----- - -- --------- L _ _ 1 3,0om ' Gefäl le 1,7 35,üßm Ausgleichsbebauungsplan "GE Reitfeld - An der Schwarzen Laber" M 1: 1.000 A. FESTSETZUNGEN GE GRZ GFZ 0,8 1 6 BMZ VG 80 II WH 0 8 c::::J D c::::J D C'C:CJC 0 0 (±) l s5 (t)I 47 (nl l A Zusatz 9(t)f '1 ( n) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Gewerbegebiet gern. § 8 BauNVO Grundflächenzahl GRZ: 0,8 Geschossflächenzahl GFZ: 1,6 Baumassenzahl BMZ: 8,0 Zahl der Vollgeschosse VG: II max. Wandhöhe talseitig WH : 8,0 m offene Ba uweise Baugrenze Strassenverkeh rsflächen Mehrz•Neckstreifen öffentliche Grünflächen private Grünflächen private Grünflächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (standortgebunden) bei Grundstücksteilunq: private Grünflächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (standortgebunden an die spätere variabel verschiebbare Grundstücksgrenze) bestehender Baum - Erhalt Pflanzgebot: Baum 1. oder 2. Ordnung je angefangene 1.000 m" Grundstücksfläche - festgesetzter Standort gemäß Ptanzeichnung - Standort frei wählbar Entv•iässerungsgraben Parzellennr. J J eilt!ächennr Emissionskontingentierung mit Angabe der Lärmkontingente L[K Tag (f) /Nacht (n) in dB(A) pro m 2 Rich t ungssektoren A-F für Zusatzkontingente Emissionen mit An- gabe der Zusatzkontingente LEK Tag (t) I Nacht (n) in d8(A) pro m 2 B. HINWEISE , -- - , Einfahrtsbereich Böschung Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuha l ten sind 40 n1 Anbauverbotszone zur A 3 gern. § 9 Abs. 1 FStrG Baubeschränkungszone der A 3: 100 m Grundstücksgrenze Vorschlag Höhen linie 1 m mit Höhenangabe ü.NN Höhen linie 0,5 m variable Grundstückstell ung mög lich bei Grundstücksteilung: private Grünflächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Entwässerungsgraben Bemaßung Flurgrenzen außerhalb Geltungsbereich mit Flurnummer aufzulösende Flurgrenzen im Geltungsbereich Verrohrung Entwässerungsgraben Schnil!linie Slraßenquersct1nil! offentliche F lächen für Elektrizität: Transformatorstation FESTSETZUNGEN AUSGLEICHSBEBAUUNGSPLAN 000 Aofel: Boskoop KlarapfEI J<1 kob Fischer Jakob Lebel Geltungsbereic h des Ausgleichsbebauungsplanes Flächen zu Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft (Ausgleichsfläche): aurvJer lba re TeilOäche des Flurslücks 1575 ur1d 1576: ca. 6.920 m 2 Flurstücksgrenzen Anlage einer Baumreihe Abstand der Obstbäume in der Reihe : 12 m Pfla n zqualität: Hochstamm, Stammdurchmesser mind.10-12 Sorten aus der Kre lssortenl iste des Landkreises S!eioobst· Lützelsa. Frühzwetschge Hauszv..'elschge Wangenheimer Ontariopffaume Althans Reneklode Brne: Gute Graue Be lbmös11er A 1 P.x11nrler l.ur;ir; GP.llf'rts Rullf'rhi rne Topaz Kassins Süßkirsche Grahams Jubil iäumsap'el Hedslfingar SchattenmorE>lla Ro'.e S!arnrenette Kaiser VV ilhelm HINWEISE Umwandlung der Brachfläche in eine Blumen\viese Ansaat der Fläche mit einer kräuterreichen Wiesenmischung (Kräuteranteil n1i nd. 50 °/o) keine Düngung, kein Einsatz von Pfla nzenschutzmitteln in den ersten drei Jahren: Aushagerungsmahd: 3-4 mal jährlich mit Abfuh r des Mähguts weitere Jahre: mind. 2 x jährlich Ma hd mit Abfuhr des Mähguts; die 1. Mah d nach dem 15. Juni , die 2. Mah d in1 Herbst vor der Obsternte b estehe n der Ufergehölzsaum : Erhalt Aufgrund der §§ 2. 3. 4. 9 und 10 des Baugesetzbuches. der Baunutzu11gsverordnung, der Verord1ung über die FF!stsP.t7unoen im Behauunr;:splan, des Art. 91 Abs. 1 der Bayrischen Bauordnung und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Sinzing folgende Sotzung für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 64 „Am Reitfeld", UeslehenU <1us der Plcu1zeichnung 1:Teil A), den textlichen Festsetzungen Text (Teil B), den Hinv1eisen (Teil C) sowie der Begründung (Teil D) mit integriertem UmV1•ellbericht (Teil E). Festsetzungen nach§ 9 BauGB (reclitsverbindlich) A. Planzeichnung mit zeichnerischen Fe5tsetz.u11ge11 11acl1 § 9 BauGB(rechtsverbindtich) Die Planzeichnung vom 22.04.2015 ist Bestandteil dieser Satzung. B. Textliche Festsetzungen nach§ 9 BauGB (rechtsverbindlich) Im Geltungsbereich des Bebauungsp!anes sind die in der Planzeichnung enthaltenen texilichen Festsetzungen maßgebend: Grundlagen des Bebauungsplanes sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Planzeichenverordnung und die Bayerische Bauordnun·;i. jeweils in der zur Zeit der Planauslegu ng nach § 3 (2) Bau GB geltenden Fassung. Im Geltungsbere!ch des Bebauungsplanes sind In Ergänzung der Planzeichen folgende Festsetzungen mal)gebend: 1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauung:;planes ist in der Planze:chnung in der Fassung vom 22.04.2015 fostgosotzt. Das geplante Gewerbegebiet umfasst die Flurstücke 560, 561, 569/15 und eine Teilfläche Ces Flu·stücks 495/2 in der Gemarkung Sinzing. 2. Art der baulichen Nutzung und sonstigen Nutzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Das Pl;:ingehiet i>=t gAmiiß rlen Festsel7unoen in der Pl8nzeichnung als Gev1erbegebiet (GE) nach§ 8 8auNVO ausgewiesen. Im Plangebiet sind Nutzungen nach§ 8 Abs. 3 l>Jr. 1 "Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter'; und Nutzungen nach§ ß Abs. 3 Nr. 3 „\ 1 ergnügungs::tätten" auch aus11ah1ns·Neise nil:hl ;.:::ulf:issig. Beherbergungsbetri ebe sind zulässig. 3. Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Die z1.J lässige Grundflächenzahl GRZ wird auf 0,8 und dia zulässige Geschoßflächenzahl GFZ wird auf 1,6 als Höchstgrenze festgesetzt, einschl. der in § 19 Abs. 4 BauNVO geregelten Oberschreitungen. 4. Bauwe ise(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Es gilt die offene Bauweise nach §22 Abs . 2 BauNVO. 5. überbaubare Grundstücksgrenze - Baugrenze(§ 23 BauNVO) Die üborb8ubarcn Grundstücksflächen sind durch die im Plan dargestellten Baugrenzen festgesetzt. Im Bereich der Bauverbotszone entlang der' Auluball il sind aui.;11 gi:lrir1!,lrügiye der B<1uverbutszor1e u11;:u lässiy. 6. Abstandsflächen Die Abstandflächen gern. Aliikel 6 und 7 Bay. Bauordn ung sind einzuhalten. 7. Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind(§ 9 (1) Nr. 10 BauGB) Entlang der Au1obahnau.sfahrt der Anschlussstelle Sinzing (A3) besteht gern. § 9 FStrG eine Bauverbotszone von 40 n1, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der Autobahnausfahrt. Innerhalb der Bauverbotszone sind grundsätzlich alle baulichen Anlagen nicht erlaubt, die für den Betriebsablauf zwingend notv;endig sind. wie z.B. Parklätze, die nach der Stellplatzsatzung nachgewiesen ,..,erden müssen. notwendige Betriebsumfahrungen; Lagerplätze, notwendige Entwässerungseinrichtungen, Aus9leichsflächen u.ä. Auf- und Abgrabungen größeren Umfanges, V!i'erbeanlagen und Fahnenmaste innerha lb der Bauverbotszone sind nicht zulässig. Gestaltung der baulichen Anlagen 8. BatJkörper Fassad1:in 8.1 Bei der äußeren Gestaltung sind die Gebäude und sonstigen b;;,u l:chen Anlagen in Struktur, Form, Maßstäblichkeit, Farbe und fli1aterialien aufeinanc" er abzustimmen. 82 Fassadenrnalerialien u11U -c;n:;lrir..:he :;inU unzulä:;sig i11 greller, hur..:tiylf:inzenUer oder :;1ark refiektierender Ausfertigung oder unruhiger Farbgestaltung. 8.3 Fassaden zur Nutzung der Sonnenenergie sind zulässig. 9. Wandhöhe Die zulässige Vv'andhöhe darf \'On OK der neuen Geländemodellierung bis zum Schnittpunkt der talseitigen Außenwand mit der Dachhaut oder bis zu1n oberen Abschluss bei F!aGhdächern max. 8,0 1n betragen. Die Oberkante der neuen Geländemodellierung darf dabei höchstens 1,0 m über der ursprünglichen Geländehöhe liegen. 10. Dächer 10.1 Als Dachformen sind Flachdächer, Satteldächer und Pultdächer zulässig 10.2 Die Dachneigung dorf zwischen 0° und 30 ° betrogen. 10.3 Dachdeckungsn1aterialien werden nichl festgesetzt, jedoch sind Farben, bzvv. mattie1ie Materialien zu verwenden. Metalldeckungen dürfen nur beschichtet ausgeführt werden. S1ark reflektierende bzw. glänzende Materialien sind unzuläss=g. Begrünte Oächersind zulässig. 10.4 Dachelemente zur Ge'l'iinnung der Sonnenenergie (Solaranlagen usw.) sind im gesamten Plangebiet zulässig. A11fQP.SfündertA Kollektoren sind 7uläs.'3ig . 11. Aufscliüttungen, Abgrabungen 11.1 Die Höhenstaffelung ist durch Aufschüttungen bz'l'i·. Abgrabungen herzustellen. Die sich daraus ergebenden Höhenversätze zu den Erschließungsstral.'>en sind durch Böschungen, zu den Nachbargrundstücken durch Stützmauern cder Böschungen herzustellen. 11.2 Böschungen müssen mit einer Neigung von mind. 2:1 (Böschungslänge: Böschungshöhe) ausgebildet werden. 11.3 An der be rgseitigen Grundstücksgrenze c'arf die H5he der Abtragsböschung max. 2,0 m betragen, an der talseitigen Grundstücksgrenze darf 8ufgcfüllt wcrc'cn bis zu einer mi'lx. Böschungshöhe von 1,50 m, jeweils bezogen auf das Ursprungsgelände. 11.4 Stützmauern mit einer sichtbaren Höhe von max. ·1,5 m werden zugelassen. Stützmauern müssen zueinander und zur Grundstücksgrenze einen Abstand von mind. 1,5 m auf\veisen. Stützmauern sind dem eigenen Grundstück vorderseitig zu bepflanzen. 12. Stellplätze und Melirzweckstreifen 12.1 Die Anzahl der Ste l lp lätze und deren Gestaltung richten sich nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Sinzing in der jeweils gültigen Fassung. 12.2 Für PK'vV-Stellplätze dürfen nur versickerungstähige Beläge zur Ausführung kommen (z.B. Rasensteine, Schotterrasen, wassergebundene Decke u.ä.:1. 12.3 Stellplatzanlagen für mehr als 10 PKW sind durch Bäume und Sträucher zu gliedern. Dafiir ist und für je 10 Stellplätze mindestens ein standortgerechter Baum II. Ordnung gern. Fflanzliste 13a oder b zu pflanzen. Baumquartiere müssen eine ll.1indestgröße von 12 m' aufweisen (s. Festsetzung 19.5). 12.4 Für den Mehrzweckstreifen dürfen nur versickerungsfäl1ige Beläge zur Aus führung ko1n n1en. 13. Einfriedungen 13.1 Entlang der sind Einfriedungen zulässig. 13.2 Einfriedungen sind ausschließlich als Stabgi tter- oder f\.1aschendrahtzaun mit einer maximalen Höhe von 2,20 m zulässig. 13.3 Ein Sockel ist nichtzulässig. Der /\l,indestabstand des Zauns von1 Boden beträgt 15 cni. Dur·chgellende Betonsockel oder Kantensterne sind zur Gewährleistung von Wanderbev1egungen der Kleinlebe\<\·esen nicht zulässig. 13.4 Alle Einfriedungen sind mindestens 0,50 m von öffentlichen Straßen zurückzusetzen. 13.5 Die Grundstückszufahrten sind mindestens bis 5,50 m hinter der öffentlichen Straße von Einzäunungen und Toren freizuhalten. 14. Werbung und Außenbeleuchtung 14.1 Nach §9 Abs. 2 FStrG und §33 Abs. 1, Satz 3 StVO sind 'Nerbeanlagen, die zur Autobahn ausgerichtet sind, unzulässig. Von der Autobahn aus sichtbare bedürfen der Abstimmung mit der Autobahndirektion Südbayern. 'lerfahrensfreie Werbeanlagen sind im Hinblick auf die Leichtigkeit des 'lerkehrs nur mit Zustimmung der Autobahndirek ti on Südbayern zulässig. 14.2 Eine grelle oder aufdringlich wirkende Farbgebung der Werbeanla9en ist unzulässig. 61inkende sowie unruhig wirkende VVe rbea11lagen si11d u11zulässig. 14.3 und auch Beleuchtungselemente, die während der Bauzeit errichtet ;verden, sind so anzubringen. dass keinerlei Blendwirkung für den KFZ-Verkehr auf der Staatsstraße 2394 bzw. der A3 entstehen kann. 14.4 Bei sind insektenschädliche Leuchtmittel ausgeschlossen. 15. Freileitungen rreile itungen sind innerhalb des Geltungsbereiches unzulässig. 16. Wasserrückhaltung 1 Versickerung I Niederschlagswasser 16.1 Die Einleitungsmenge in den gemeindlichen Regenwasserkanal darf je 100 m" Grundstücksfläche 0, 1 l/s nicht iihArschreiten. ßerechnun')sgrundlage ist ein 5-jähriges Starkregenereignis 16.2 Auf den einzelnen Baugrundstücken ist die Ableitungsmenge durch 9aeir;nete Maßnahmen Z 'J begrenzen. Dias können unter anderem je nach Bodenbeschaffenheit und Qualität des Niederschlagwassers fo!gende Maßnahmen sein: Verrr1eidung (Begr<:0nzu11y V€rsiegelter Flächen, Begrünung) Bewirtschaflung (\lersickerung je nach Niederschlagswasserqualitä1 und Bodenbeschattenheit, Nutzung für Brauch•Nasser und Bevtässerung) Rückhaltung (ober- oder unterirdische Rückhalteanlagen) 16.3 Der Anschluss an den gemeindlichen Regenwasserkanal isi über eine dauerhaft funktionsfähige Abflussbegrenzung zu führen, die der geforderten BegrenI.:ungsmenge entspricht. Dies ist durGh Berechnungen und geeignete Nachweise zu belegen. Die Prüfung der Funktionsfähigkeit muss zu jeder Zelt gegeben sein. 16.4 Der Bauherr ist für die schadlose Beseitigung des Regenwassers verantwortlich (Ali . 41 Abs. 1 Bayer. Bauordnung, § 55 Abs. 1 Satz 1 und§ 37 Abs. 1 V!i'asserhaushaltsgesetz). Dieses darf nicht zum Nachteil Dritter ab-/um;;ieleitet werden. Auf die Unzulässigkeit der Ableitung von Regenwasser auf fremden oder öffentlichen Grund v1ird ausdrücklich hinge1viesen. 16.5 Hinsichtlich der Versickerung von Niederschlagswasser v11ird auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) vom 01.01.2000, mit Änderung vom 01 .1 0.2008, die aktualisierten „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von g;;sammeltem Niederschlags11vasser in das Grundwasser (TRENGW) vom 17.12.2008 sowie d:e Vorgaben der Regelwerke der Deutschen VereinigunQ für Wasser.virtschaft, Abwasser und Abfalle.V. (D\i\'A'1 l'v1153 „Ha,1dlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" und A138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser'' hingewiesen. Für nicht erlaubnisfreie Einle'tungen sind Anträge beim Landratsamt Regensburg zu ste!!en. 16.6 Niederschlagswasser darf nicht in den Autobahngrund eingeleitet •verden. 17. Abwasserentsorgung Die Grundstücke werden an die Trennwasserkanalisation der Gemeinde Sinzing angeschlossen. Die Anschlussbedingungen richten sich nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Sinzing. Sollten für don Gc·.vcrbebc1ricb im R8hrr,on dos Genehmigungsverfahrens aus ;vassen·echtlicher und wasserwirtschaltlicher Sicht darüberl1ir1ausgellende Klärungselnrlchtungen notvJendlg, sind diese seitens des BauV1•erbers zu errichten. 18. Brandschutz Als Bauart werden feuerbesti:indige, hor.hfeuArhAmmenrlA nrler fA llArhemmende Umfassuno, sowie harte Bedachung (DIN 4102) festgasetzt. 19. lmmissionsscliutz. Die nFJc/ifolge111Jen IHxlücl1er1 Fes/se/Luflgt>11 wurden ciuf dtir Grundlcige dtir s1.:/J=ilf-irnrrrissiunssc/JulLltJGfJnisr.:i1tlf1 Untersuchungen der .Pfanurigsgese/lschaft GEO. VER.S.UM, \'. 29. 10.2014 erarbeitet (vgl. Anlage). 19.1 Zulässig sind Nutzungen, deren je Quadratmeter Grundfläche (innerhalb der Parzellengrenze inklusive betrieblicher Verkehrsflächen oder Flächen für die Aufstellungen ohne Baugebietsrandeingrünung) abgesirahlte Schallleistung die Emissionskoniingente LEK in dB(A) nach DIN45691 entsprechend Cen Angaben in der folgenden Tabelle weder tags (6 :00 - 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 - 6:00 Uhr) überschreiten: 19 2 19.3 20. 20.1 20.2 20 .3 20.4 20.5 20.6 20.7 20.8 20.9 Teilfläche Ll:lrmkontlngente LEK Tag I Nacht In dB(A) pro rrf', ermittelt nach DIN 45691 - 1 --- ···· . to.gs " (06.00 - 22.00 Uhr) , nachts" (22.00 - 06.00 Uhr) TF 1 58 45 TF2 58 1 45 TF 3 65 47 TF4 65 1 47 TF5 65 47 TF6 65 47 TFT 63 46 . - Zus"1zkon1ingent& L•K Tag 1 Nacht In dB(A) '". pro m', R icoh t unossektnr ermit1elt nach DIN 45691 für die Sektofen ... Anfang Ende .,tags" 0 nachts" (06.00 - 22. 00 Uhr) (22.00 -06.00 Uhr) A Nl)rdost 5,3 76,6 0 11 B Südost 76 ,6 132,4 0 0 C Süd 132,4 203,8 16 17 D 203,8 247,7 19 23 E \Vest 247 ,7 202 ,5 17 19 F Nord w est 262 .5 5,3 23 25 Oie In Oe, boziehen oioh don l<>l9enden Be<Ug$punkt im x: 4502379.88 (Rechlswort) I y: 5428563.12 Die P1- üfu11g der Ei;1 t1allu11g erfolyl 11<1ct1 DIN 45691: 2006-12, Alisct1nitt 5, wobei Uie Gleichungen (6) urid (7) LEK, du rch L EK,i, i zu ersetzen ist. Die Berechnungen zur Emissionskontingentierung wurden bei Ansatz von mit den Umgriffen gemäß der schalltechnischen Untersuchung (GEO.VER.S.Uf\1 Schalltechnische Untersuchung zur Lärmkontingentierung im Bebauungsplan „Ge Am Reitfeld".1 nach dem Verlahren der DIN 45691, Abschnitt 5 durchgeführt. Hierbei V11urden Emissi::>nskontingente für unterschiedliche Sekieren ermittelt, die im Übersichtsplan im An hang der Schalltechnischen Un tersuchung (GEO.VER.S.UM a.a. O) bezeicl1net sind. Es v1urde n1it freier Schallausbreitung unter alleini ger Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung bei einer Mittelfrequenz von f=SOO Hz gerechnet. Die Prlifung der Einhaltung der Lärmkontingente erfolgt nach Absti mmung mit der Unieren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Regensburg gern. DIN '15691 :2006-12, Abschnitt 5. Für in den im r'lan dargestellten Richtungssektcren Abis Flieg ende lmmissionsorl:e darf in den Gleichungen (6) •Jnd (7) der DIN45691 das Emissionskontingent L{EK} der einzelnen Teilflächen durch L{EKJ„L{=K.zu sJ ersetzt werden. lJ1e den schalltechnischen Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften, insbesondere DIN-Vorschriften können beim Landratsamt Regensburg Technischer UmV1·e1tschutz , Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg zu den regulären Öffnungg,iaitan (tGIGfonigchg TgrminvGrainbarung wkd gmpfohlen) eingggehen werden. Grünordnung Im öffentlichen Straßenraum sind entsprechend Planzeichnung Bäume 1. Ordnung gemäß Artenliste 13a zu pflanzen. Alle nicht ülcerb&uten Grundstücksflächen sind naturnah anzulegen, artentsprechend zu pflegen und zu unterhalten. Grundsäl7lir:h sinrl minrler;IP.n.c; 1 Oo/o der jeweiligen Grundstücksfläche zu begrlinen. Pro angefangene 1.000 m 2 Grunds:ücksfläche ist mindestens 1 Baum 1. oder 2. Ordnung (Mindestgröße: Hoclistamm mit Stammumfang 16 - 18 cm) zu pflanzen. Die Pnan..:f!fichf:111 er H l<111g d;;ir Gru11U:;tückseingrün unge11 n 11er1 für Ein- ur 1d Ausfahrten und festgesetzte Stellplätze unter"orochen werden. Bei Baumpflanzungen innerhalb von Belagsflächen ist pro Baum ein durchwurzelbares Mindestbodenvolumen von 12 m> vorzusehen. Die Baumgrubentiefe muss mind. 1,5 m-2,00 m betragen und die Baumscheibe mind. 6 m 2 . Für die festgesetzten Straßenbäume mit vorgegebenem Pflanzstandort sind nur für den Straßenraum geeignete Arten der Pflanzenliste 13a und deren Sorten zugelassen. Zur Eingrünung und gestalterischen Gliederung des Gewerbegebiets ist entsprechend der· ..:eicl111erischen Darstellungen an den Grundstücksgrenzen die Anlage von mehrreihigen Hecken aus standortheimischen Gehölzen der Pflanzliste 13b und c vorgesehen. Der Pflanzabstand von Gehölzen für Heckenpflanzungen datf in der Reihe max. 1,50 m betragen, der Abstand zwischen den Reihen max. 1.00 m. Der Mindestgrenzabstand für Baum- und Strauchpflanzungen •Nird auf 1,00 m verkürzt. Für die im Plan dargestellten Gehölzpflanzunge :i an den Grundstücksgrenzen sind nur heimische Gehölzarten gern. Pflanzliste 13b und c zugelassen. Folgende Pflanzqualitäten sind für festgesetzte Pflanzungen auf öffentlichen und privaten Grünflächen mindestens einzuhalten: Gehölze: Straßenbäume Sonstige Bäume 1. 2. Ordnung Slräucher Mindest - Pflanzqualitäten Hochslamm, 3 x verpflanz! mit Ballen, Stammumfang minc:. 18 - 20 cm Hochstamm, 3 x verpflanzt mit Ballen, Stammumfa ng minc'. 16 18 cm ver"pnanLle S!r8ucller v.Sl f". 4 Tr„ Hüt1e rr1i 1 1. 60-100 t;fll 20.1 O Zeitpunkt der Pflanzungen Pflanz- und S2atarbeiten im öffentlichen Grün und in den Ausgleichsflächen müssen nach Fertigstellung der Erschließungsflächen hergestellt werden, spätestens im darauf folgenden Herbst. Festgeseme Pflanzarbeiten im privaten Grün hoben spi:itostcns 1 Jchr noch Baufertigstellung zu erfolgen, spi:itottcns im dorouffolgondcn Herbst. 20.11 Die Pflanzungen sind naturnah z:u gestalten. Die zu pflanzenden Bäume, Sträucher und sonstigen Vege,atlonsflä.::hen müssen fachgerecht gepflegt und auf die Dauer des Eingriffs erhalten werden. 2D.12 Ausfallende oder abstrebende Gehölze sind in der kommenden Pilanzperiode in der entsprechenden Qualität zu ersetzen. 21 . Ausgleichsflächen 21 .1 Für den Eingriff durch das Gewerbegebiet sind ca. 7. 400 m" rlächen für Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft als Ausgleichsflächen nachzuweisen. 21 .2 Diese Flächen werden außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplans n&chgewiesen. Dem Baugebiet 1vird der Ausgleichsbebauungsplan „GE Reitfeld - An der Schwarzen Laber" mi t der dort nachgewiesenen Ausgleichsfläche und den dort zeichnerisch festgesetzten Maßnahmen zugewiesen. Dieser Ausgleichsbebauungsplan ist Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplans. 21.3 Fohloncic Ausglcichsfliichcn sind durch punktuelle Habitatverbesserungon und durch Pfl::i.nzung von Einzclbiiumon an1„Steinbuckel", fl. Nr. 492 und 490, Gern. Sinzing zu kompensieren. Jl.ußerdem Vl'erden ca. 700 Ackerfläche, die durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerfläche im laufe der Zeit umgeackert wurden, wieder aus der Beivirtschaftung genommen mit nachfolgender Sukzession m:t Entwicklungsziel extensive Wi ese/ l\1agerrasen. 21.4 Zeitpunkt: Aus,;;ileichsmaßnahmen m!:rssen spätestens in der folgenden \'egetationsperiode nach Beginn der Erschließung des Baugebietes hergestAllt Vl'ArrlAn. 21.5 Die Pflanzung ist bis zur Entwicklungspflege zu .::iflegen, Wildschutzzäune sind während dieser Zeit zulässig. 22. Inkrafttreten Der Bebauungsplan tritt mit der crtsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. C. Hinweise Die Hinweise sind der textlichen Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen. VERFAHRENSVERMERKE a) Der Gemein derat hat in seiner Sitzun·;J vom 25 . Juni 2014 d ie Einleitung des BehRuungsplanverfahrens beschlossen. Der BeschlL:ss Nr. 60 wurde am 27.06.2014 ortsüblich bekannt gemocht. b) Die frühze it ige Offen1lichke i tsbeteiligung gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Bebauungsplan in der Fassung vom 22.10.2014 hat in der Zeit vom 26 . 11.2014 bis einschließlich 30.12.2014 stattgefunden. Auf die Betei li gung der Bürger wurde durch die Bekanntmach u ng vom 18.11.2014 hingewiesen . c) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäߧ 1\ Abs. 1 BauGB für den Voren twurf des Bebauungsplans in der Fassung vor11 22.10.2014 hat 111it Schreiben vom 17.11.2014 von 18.11 .2014 bis 30.12.2014 stattgefunden. d) Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in de r Fassung vom 21.01 . 2015 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäߧ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 12.02.2015 bis 23.03.2015 beteil igt. ej Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.01.2015 wurde mit Begründung einschließlich des Umweltberichtes gernäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zelt vo111 23 .02.2015 bis 23.03.2015 öffentlich ausgelegt. 1v 11indol<icli· 11 \ at1 - 1Lod llwweli<ufld:! a!ß f) Die Gemeinde Sinzing hat mit Beschluss des Gsf'l'l9inderates vom 22.04.2015 Nr. {ffr den Bebauungsplan Nr. 64 ""Am Reitfeld" gemäߧ 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 22.04.2015 als Satzu ng beschlossen und den Bebauungsplan ausgefertigt. Sinzing , den 0 i. luni 2D15 „.· ·- · 0r-,} Gemeinde Sinzing · \ ·r ,1 Patrick Grossmann ·- ·'·- 31 $:'/ Erster Bürgermeister g) Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am {JJ . {jg '. bJ.. r; gemäߧ 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 64 "Am Reitfeld" ist damit in Kraft getreten. D er Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht Sinzing, den 0 !uni 2ß15_ _ ,'\ 0 „1· ·\ , \' Er ster Bürgermeister Gemeinde Sinzing Landkreis Regensburg Bebauungs- und Grünordnungplan Nr. 64 Gewerbegebiet "Am Reitfeld" r G e w e r b e g e b i e t "A m R e i t f e 1 d", S i n z 1 n g Projekt: Gewerbegebiet Nr. 64 "Am Reitfeld" Gemeinde Sinzing, Lkr. Regensburg Planinhalt: Bebauungs- und Grünordnungsplan Planungs- träger: Genehmigungsfassung Gemeinde Sinzing Fährenweg 4 93161 Sinzing L A N D S C H A F T S A R C H Ruth Fehrmann Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin Tel 0941-565870 Fax 0941-565871 [email protected] wvitw. lichtgruen .com 93053 Regensburg - Kavalleriestraße 9 Digitale Flurkarte: Quelle: Geobasisdaten © Bayeri::che Vermessungsverwaltung, W'NVt.geodaten.bayern.de, 2014 T Projekt-Nr.: 194/2014 Plannr.: 194.1 E K T LI R LICHTGRÜN Vermessung: Ingenieurbüro Sterr & Zinth Ulrichsberger Str. 20 9446g Deggendorf Vermessung vom 21 .07.2014

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Bebauungs- und Grünordnungsplan M 1:1.000

\

Straßenquerschnitt M 1 :200

Str;or>SnquHsclrnit H'urotzulahrt A- A'

Stra1enquersci1nilt Ri n9;;tr<ße B - B' - vffilreite:erMehpvecl<streifon

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! Strale , 7.50m

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!Aufgabe Ackernutzung; Umwandlung in

,mageres Grünland ~Y;;;----

1 rP .it-1arkierung der Grenz:e durch 3 Einzelbäume ' z:.B. Wildbirne}

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z.B. B< - und E'lla<fe«ne

Straße ""''"""'"' o'rofirn

6.00m

9,00m

Straße

1577

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559

Zusalz: 16(t)J 17(n)

GE GRZ GFZ 0,8 1,6

BMZ VG 8,0 II WH 0 8

563

0

1 .

Regelquerschnitt M 1 :200 i

Grtttd •tüd<sgre m:e

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!Abtrag ! --l~~:~~·~tel>nd, :{_::--.c< 1 ---- , _ __ _

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Grundst\icksgrenze

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" P• rkplätze •Zufahrt Effi rnax.1 , 0m

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' Gefälle 1,7 '},~

35,üßm

Ausgleichsbebauungsplan "GE Reitfeld - An der Schwarzen Laber" M 1: 1.000

A. FESTSETZUNGEN

GE GRZ GFZ 0,8 1 6

BMZ VG 80 II WH 0 8

c::::J D c::::J D

C'C:CJC

0 0

(±) ls5 (t)I 47 (nll

A Zusatz

9(t)f ' 1 (n)

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Gewerbegebiet gern. § 8 BauNVO Grundflächenzahl GRZ: 0,8 Geschossflächenzahl GFZ: 1,6 Baumassenzahl BMZ: 8,0 Zahl der Vollgeschosse VG: II max. Wandhöhe talseitig WH : 8,0 m offene Bauweise

Baugrenze

Strassenverkehrsflächen

Mehrz•Neckstreifen

öffentliche Grünflächen

private Grünflächen

private Grünflächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (standortgebunden)

bei Grundstücksteilunq: private Grünflächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (standortgebunden an die spätere variabel verschiebbare Grundstücksgrenze)

bestehender Baum - Erhalt

Pflanzgebot: Baum 1. oder 2. Ordnung je angefangene 1.000 m" Grundstücksfläche

- festgesetzter Standort gemäß Ptanzeichnung

- Standort frei wählbar

Entv•iässerungsgraben

Parzellennr. J J eilt!ächennr Emissionskontingentierung mit Angabe der Lärmkontingente L[K Tag (f) /Nacht (n) in dB(A) pro m 2

Richtungssektoren A-F für Zusatzkontingente Emissionen mit An­

gabe der Zusatzkontingente LEK Tag (t) I Nacht (n) in d8(A) pro m2

B. HINWEISE

, -- -, Einfahrtsbereich

Böschung

Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind 40 n1 Anbauverbotszone zur A 3 gern. § 9 Abs. 1 FStrG

Baubeschränkungszone der A 3: 100 m

Grundstücksgrenze Vorschlag

Höhenlinie 1 m mit Höhenangabe ü.NN

Höhenlinie 0,5 m

variable Grundstückstellung möglich

bei Grundstücksteilung: private Grünflächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

Entwässerungsgraben

Bemaßung

Flurgrenzen außerhalb Geltungsbereich mit Flurnummer

aufzulösende Flurgrenzen im Geltungsbereich

Verrohrung Entwässerungsgraben

Schnil!linie Slraßenquersct1nil!

offentliche F lächen für Ver~orgungsanlagen Elektrizität: Transformatorstation

FESTSETZUNGEN AUSGLEICHSBEBAUUNGSPLAN

000

Aofel: Boskoop KlarapfEI J<1kob Fischer Jakob Lebel

Geltungsbereich des Ausgleichsbebauungsplanes

Flächen zu Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft (Ausgleichsfläche): aurvJer lbare TeilOäche des Flurslücks 1575 ur1d 1576: ca. 6.920 m2

Flurstücksgrenzen

Anlage einer Baumreihe Abstand der Obstbäume in der Reihe : 12 m

Pflanzqualität: Hochstamm, Stammdurchmesser mind.10-12

Sorten aus der Krelssortenliste des Landkreises

S!eioobst· Lützelsa. Frühzwetschge Hauszv..'elschge Wangenheimer Ontariopffaume Althans Reneklode

Brne: Gute Graue Be lbmös11er A 1P.x11nrler l.ur;ir; GP.llf'rts Rullf'rh irne

Topaz Kassins Süßkirsche Grahams Jubiliäumsap'el Hedslfingar SchattenmorE>lla Ro'.e S!arnrenette Kaiser VVilhelm

HINWEISE

Umwandlung der Brachfläche in eine Blumen\viese Ansaat der Fläche mit einer kräuterreichen Wiesenmischung (Kräuteranteil n1ind. 50 °/o) keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

in den ersten drei Jahren: Aushagerungsmahd: 3-4 mal jährlich mit Abfuhr des Mähguts weitere Jahre: mind. 2 x jährlich Mahd mit Abfuhr des Mähguts; die 1. Mahd nach dem 15. Juni , die 2. Mahd in1 Herbst vor der Obsternte

bestehender Ufergehölzsaum: Erhalt

Aufgrund der §§ 2. 3. 4. 9 und 10 des Baugesetzbuches. der Baunutzu11gsverordnung, der Verord1ung über die FF!stsP.t7unoen im Behauunr;:splan, des Art. 91 Abs. 1 der Bayrischen Bauordnung und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Sinzing folgende Sotzung für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 64 „Am Reitfeld", UeslehenU <1us der Plcu1zeichnung 1:Teil A), den textlichen Festsetzungen Text (Teil B), den Hinv1eisen (Teil C) sowie der Begründung (Teil D) mit integriertem UmV1•ellbericht (Teil E).

Festsetzungen nach§ 9 BauGB (reclitsverbindlich)

A. Planzeichnung mit zeichnerischen Fe5tsetz.u11ge11 11acl1 § 9 BauGB(rechtsverbindtich) Die Planzeichnung vom 22.04.2015 ist Bestandteil dieser Satzung.

B . Textliche Festsetzungen nach§ 9 BauGB (rechtsverbindlich) Im Geltungsbereich des Bebauungsp!anes sind die in der Planzeichnung enthaltenen texilichen Festsetzungen maßgebend: Grundlagen des Bebauungsplanes sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Planzeichenverordnung und die Bayerische Bauordnun·;i. jeweils in der zur Zeit der Planauslegung nach § 3 (2) Bau GB geltenden Fassung. Im Geltungsbere!ch des Bebauungsplanes sind In Ergänzung der Planzeichen folgende Festsetzungen mal)gebend:

1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauung:;planes ist in der Planze:chnung in der Fassung vom 22.04.2015 fostgosotzt. Das geplante Gewerbegebiet umfasst die Flurstücke 560, 561, 569/15 und eine Teilfläche Ces Flu·stücks 495/2 in der Gemarkung Sinzing.

2. Art der baulichen Nutzung und sonstigen Nutzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Das Pl;:ingehiet i>=t gAmiiß rlen Festsel7unoen in der Pl8nzeichnung als Gev1erbegebiet (GE) nach§ 8 8auNVO ausgewiesen. Im Plangebiet sind Nutzungen nach§ 8 Abs. 3 l>Jr. 1 "Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter'; und Nutzungen nach§ ß Abs. 3 Nr. 3 „\1ergnügungs::tätten" auch aus11ah1ns·Neise nil:hl ;.:::ulf:issig. Beherbergungsbetriebe s ind zulässig.

3. Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Die z1.J lässige Grundflächenzahl GRZ wird auf 0,8 und dia zulässige Geschoßflächenzahl GFZ wird auf 1,6 als Höchstgrenze festgesetzt, einschl . der in § 19 Abs. 4 BauNVO geregelten Oberschreitungen.

4. Bauweise(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Es gilt die offene Bauweise nach §22 Abs. 2 BauNVO.

5. überbaubare Grundstücksgrenze - Baugrenze(§ 23 BauNVO) Die üborb8ubarcn Grundstücksflächen sind durch die im Plan dargestellten Baugrenzen festgesetzt. Im Bereich der Bauverbotszone entlang der' Auluball il sind aui.;11 gi:lrir1!,lrügiye ÜiJ~sct1 reilu11ger1 der B<1uverbutszor1e u11;:ulässiy.

6. Abstandsflächen Die Abstandflächen gern. Aliikel 6 und 7 Bay. Bauordnung sind einzuhalten.

7. Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind(§ 9 (1) Nr. 10 BauGB) Entlang der Au1obahna u.sfahrt der Anschlussstelle Sinzing (A3) besteht gern. § 9 FStrG eine Bauverbotszone von 40 n1, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der Autobahnausfahrt. Innerhalb der Bauverbotszone sind grundsätzlich alle baulichen Anlagen nicht erlaubt, die für den Betriebsablauf zwingend notv;endig sind. wie z .B. Parklätze, die nach der Stellplatzsatzung nachgewiesen ,..,erden müssen. notwendige Betriebsumfahrungen ; Lagerplätze, notwendige Entwässerungseinrichtungen, Aus9leichsflächen u.ä. Auf- und Abgrabungen größeren Umfanges, V!i'erbeanlagen und Fahnenmaste innerhalb der Bauverbotszone sind nicht zulässig.

Gestaltung der baulichen Anlagen 8. BatJkörper • Fassad1:in 8.1 Bei der äußeren Gestaltung sind die Gebäude und sonstigen b;;,u l:chen Anlagen in Struktur, Form, Maßstäblichkeit,

Farbe und fli1aterialien aufeinanc"er abzustimmen. 82 Fassadenrnalerialien u11U -c;n:;lrir..:he :;inU unzulä:;sig i11 greller, hur..:tiylf:inzenUer oder :;1ark refiektierender Ausfertigung

oder unruhiger Farbgestaltung. 8.3 Fassaden zur Nutzung der Sonnenenergie sind zulässig.

9. Wandhöhe D ie zulässige Vv'andhöhe darf \'On OK der neuen Geländemodellierung bis zu m Schnittpunkt der talseitigen Außenwand mit der Dachhaut oder bis zu1n oberen Abschluss bei F!aGhdächern max. 8,0 1n betragen. Die Oberkante der neuen Geländemodellierung darf dabei höchstens 1,0 m über der ursprünglichen Geländehöhe liegen.

10. Dächer 10.1 Als Dachformen sind Flachdächer, Satteldächer und Pultdächer zulässig 10.2 Die Dachneigung dorf zwischen 0° und 30 ° betrogen. 10.3 Dachdeckungsn1aterialien werden nichl festgesetzt, jedoch sind ged~ckte Farben, bzvv. mattie1ie Materialien zu

verwenden. Metalldeckungen dürfen nur beschichtet ausgeführt werden. S1ark reflektierende bzw. glänzende Materialien sind unzuläss=g. Begrünte Oächersind zulässig.

10.4 Dachelemente zur Ge'l'iinnung der Sonnenenergie (Solaranlagen usw.) sind im gesamten Plangebiet zulässig. A11fQP.SfündertA Kollektoren sind 7uläs.'3ig.

11. Aufscliüttungen, Abgrabungen 11.1 Die Höhenstaffelung ist durch Aufschüttungen bz'l'i·. Abgrabungen herzustellen. Die sich daraus ergebenden

Höhenversätze zu den Erschließungsstral.'>en sind durch Böschungen, zu den Nachbargrundstücken durch Stützmauern cder Böschungen herzustellen .

11.2 Böschungen müssen mit einer Neigung von mind. 2:1 (Böschungslänge: Böschungshöhe) ausgebildet werden. 11.3 An der bergseitigen Grundstücksgrenze c'arf die H5he der Abtragsböschung max. 2,0 m betragen, an der talseitigen

Grundstücksgrenze darf 8ufgcfüllt wcrc'cn bis zu einer mi'lx. Böschungshöhe von 1,50 m, jeweils bezogen auf das Ursprungsgelände.

11.4 Stützmauern mit einer sichtbaren Höhe von max. ·1,5 m werden zugelasse n. Stützmauern müssen zueinander und zur Grundstücksgrenze einen Abstand von mind. 1,5 m auf\veisen. Stützmauern sind dem eigenen Grundstück vorderseitig zu bepflanzen.

12. Stellplätze und Melirzweckstreifen 12.1 Die Anzahl der Stellplätze und deren Gestaltung richten sich nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Sinzing in der

jeweils gültigen Fassung. 12.2 Für PK'vV-Stellplätze dürfen nur versickerungstähige Beläge zur Ausführung kommen (z.B. Rasensteine, Schotterrasen,

wassergebundene Decke u.ä.:1. 12.3 Stellplatzanlagen für mehr als 10 PKW sind durch Bäume und Sträucher zu gliedern. Dafiir ist ~b und für je 10

Stellplätze mindestens ein standortgerechter Baum II. Ordnung gern . Fflanzliste 13a oder b zu pflanzen. Baumquartiere müssen eine ll.1indestgröße von 12 m' aufweisen (s. Festsetzung 19.5).

12.4 Für den Mehrzweckstreifen dürfen nur versickerungsfäl1ige Beläge zur Ausführung ko1nn1en.

13. Einfriedungen 13.1 Entlang der Grundstücks~renzen sind Einfriedungen zulässig. 13.2 Einfriedungen sind ausschließlich als Stabgitter- oder f\.1aschendrahtzaun mit einer maximalen Höhe von 2,20 m

zulässig. 13.3 Ein Sockel ist nichtzulässig. Der /\l,indestabstand des Zauns von1 Boden beträgt 15 cni. Dur·chgellende Betonsockel

oder Kantensterne sind zur Gewährleistung von Wanderbev1egungen der Kleinlebe\<\·esen nicht zulässig. 13.4 Alle Einfriedungen sind mindestens 0,50 m von öffentlichen Straßen zurückzusetzen. 13.5 Die Grundstückszufahrten sind mindestens bis 5,50 m hinter der öffentlichen Straße von Einzäunungen und Toren

freizuhalten.

14. Werbung und Außenbeleuchtung 14.1 Nach §9 Abs. 2 FStrG und §33 Abs. 1, Satz 3 StVO sind 'Nerbeanlagen, die zur Autobahn ausgerichtet sind,

unzulässig. Von der Autobahn aus sichtbare V~erbeanlagen bedürfen der Abstimmung mit der Autobahndirektion Südbayern. 'lerfahrensfreie Werbeanlagen sind im Hinblick auf die Leichtigkeit des 'lerkehrs nur mit Zustimmung der Autobahndirektion Südbayern zulässig.

14.2 Eine grelle oder aufdringlich wirkende Farbgebung der Werbeanla9en ist unzulässig. 61inkende sowie unruhig wirkende VVerbea11lagen si11d u11zulässig.

14.3 Aur~enbeleuchiungen und auch Beleuchtungselemente, die während der Bauzeit errichtet ;verden, sind so anzubringen . dass keinerlei Blendwirkung für den KFZ-Verkehr auf der Staatsstraße 2394 bzw. der A3 entstehen kann.

14.4 Bei Straßenbele~chtungen sind insektenschädliche Leuchtmittel ausgeschlossen.

15. Freileitungen rreileitungen sind innerhalb des Geltungsbereiches unzulässig.

16. Wasserrückhaltung 1 Versickerung I Niederschlagswasser 16.1 Die Einleitungsmenge in den gemeindlichen Regenwasserkanal darf je 100 m" Grundstücksfläche 0, 1 l/s nicht

iihArschreiten. ßerechnun')sgrundlage ist ein 5-jähriges Starkregenereignis 16.2 Auf den einzelnen Baugrundstücken ist die Ableitungsmenge durch 9aeir;nete Maßnahmen Z 'J begrenzen. Dias können

unter anderem je nach Bodenbeschaffenheit und Qualität des Niederschlagwassers fo!gende Maßnahmen sein: Verrr1eidung (Begr<:0nzu11y V€rsiegelter Flächen , Begrünung) Bewirtschaflung (\lersickerung je nach Niederschlagswasserqualitä1 und Bodenbeschattenheit, Nutzung für Brauch•Nasser und Bevtässerung) Rückhaltung (ober- oder unterirdische Rückhalteanlagen)

16.3 Der Anschluss an den gemeindlichen Regenwasserkanal isi über eine dauerhaft funktionsfähige Abflussbegrenzung zu führen, die der geforderten BegrenI.:ungsmenge entspricht. Dies ist durGh Berechnungen und geeignete Nachweise zu belegen . Die Prüfung der Funktionsfähigkeit muss zu jeder Zelt gegeben sein.

16.4 Der Bauherr ist für die schadlose Beseitigung des Regenwassers verantwortlich (Ali. 41 Abs. 1 Bayer. Bauordnung, § 55 Abs. 1 Satz 1 und§ 37 Abs. 1 V!i'asserhaushaltsgesetz). Dieses darf nicht zum Nachteil Dritter ab-/um;;ieleitet werden. Auf die Unzulässigkeit der Ableitung von Regenwasser auf fremden oder öffentlichen Grund v1ird ausdrücklich hinge1viesen.

16.5 Hinsichtlich der Versickerung von Niederschlagswasser v11ird auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) vom 01.01.2000, mit Änderung vom 01 .1 0.2008, die aktualisierten „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von g;;sammeltem Niederschlags11vasser in das Grundwasser (TRENGW) vom 17.12.2008 sowie d:e Vorgaben der Regelwerke der Deutschen VereinigunQ für Wasser.virtschaft, Abwasser und Abfalle.V. (D\i\'A'1 l'v1153 „Ha,1dlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" und A138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser'' hingewiesen. Für nicht erlaubnisfreie Einle'tungen sind Anträge beim Landratsamt Regensburg zu ste!!en.

16.6 Niederschlagswasser darf nicht in den Autobahngrund eingeleitet •verden.

17. Abwasserentsorgung Die Grundstücke werden an die Trennwasserkanalisation der Gemeinde Sinzing angeschlossen. Die Anschlussbed ingungen richten sich nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Sinzing. Sollten für don Gc·.vcrbebc1ricb im R8hrr,on dos Genehmigungsverfahrens aus ;vassen·echtlicher und wasserwirtschaltlicher Sicht darüberl1ir1ausgellende Klärungselnrlchtungen notvJendlg, s ind diese seitens des BauV1•erbers zu errichten.

18. Brandschutz Als Bauart werden feuerbesti:indige, hor.hfeuArhAmmenrlA nrler fA l lArhemmende Umfassuno, sowie harte Bedachung (DIN 4102) festgasetzt.

19. lmmissionsscliutz. Die nFJc/ifolge111Jen IHxlücl1er1 Fes/se/Luflgt>11 wurden ciuf dtir Grundlcige dtir s1.:/J=ilf-irnrrrissiunssc/JulLltJGfJnisr.:i1tlf1 Untersuchungen der .Pfanurigsgese/lschaft GEO. VER.S.UM, \'. 29. 10.2014 erarbeitet (vgl. Anlage).

19.1 Zulässig sind Nutzungen, deren je Quadratmeter Grundfläche (innerhalb der Parzellengrenze inklusive betrieblicher Verkehrsflächen oder Flächen für die Aufstellungen ohne Baugebietsrandeingrünung) abgesi rahlte Schallleistung die Emissionskoniingente LEK in dB(A) nach DIN45691 entsprechend Cen Angaben in der folgenden Tabelle weder tags (6 :00 - 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 - 6:00 Uhr) überschreiten:

19 2

19.3

20. 20.1

20.2 20.3

20.4

20.5

20.6

20.7

20.8

20.9

Teilfläche Ll:lrmkontlngente LEK Tag I Nacht In dB(A) pro rrf', ermittelt nach DIN 45691 -

1

--- ····-·

. to.gs " (06.00 - 22.00 Uhr) ,nachts" (22.00 - 06.00 Uhr)

TF 1 58 45

TF2 58 1

45

TF 3 65 47

TF4 65 1 47

TF5 65 47

TF6 65 47

TFT 63 46 .

-

Sekt0[9~.!1ZJ'X! Zus"1zkon1ingent& L•K Tag 1 Nacht In dB(A)

'". pro m',

R icoh tunossektnr ermit1elt nach DIN 45691 für die Sektofen ...

Anfang Ende .,tags" 0 nachts" (06.00 - 22.00 Uhr) (22.00 -06.00 Uhr)

A Nl)rdost 5,3 76,6 0 11

B Südost 76,6 132,4 0 0

C Süd 132,4 203,8 16 17

D Südwe~t 203,8 247,7 19 23

E \Vest 247,7 202,5 17 19

F Nordwest 262.5 5,3 23 25 Oie Wio k<lan9~ben In Oe, T~belle boziehen oioh ~uf don l<>l9enden Be<Ug$punkt im Gou~· K.Og<r-Koordir>Ol!eo$y$1ern;

x: 4502379.88 (Rechlswort) I y: 5428563.12 (l::k>"h~) .

Die P1-üfu11g der Ei;1t1allu11g erfolyl 11<1ct1 DIN 45691: 2006-12, Alisct1nitt 5, wobei Uie Gleichungen (6) urid (7) LEK, durch L EK,i, i zu ersetzen ist. Die Berechnungen zur Emissionskontingentierung wurden bei Ansatz von Flächenschallquel ~en mit den Umgriffen gemäß der schalltechnischen Untersuchung (GEO.VER.S.Uf\1 Schalltechnische Untersuchung zur Lärmkontingentierung im Bebauungsplan „Ge Am Reitfeld".1 nach dem Verlahren der DIN 45691, Abschnitt 5 durchgeführt. Hierbei V11urden Emissi::>nskontingente für unterschiedliche Sekieren ermittelt, die im Übersichtsplan im Anhang der Schalltechnischen Untersuchung (GEO.VER.S.UM a .a. O) bezeicl1net sind. Es v1urde n1it freier Schallausbreitung unter alleiniger Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung bei einer Mittelfrequenz von f=SOO Hz gerechnet.

Die Prlifung der Einhaltung der Lärmkontingente erfolgt nach Abstimmung mit der Unieren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Regensburg gern. DIN '15691 :2006-12, Abschnitt 5 . Für in den im r'lan dargestellten Richtungssektcren Abis Flieg ende lmmissionsorl:e darf in den Gleichungen (6) •Jnd (7) der DIN45691 das Emissionskontingent L{EK} der einzelnen Teilflächen durch L{EKJ„L{=K.zusJ ersetzt werden. lJ1e den schalltechnischen Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften, insbesondere DIN-Vorschriften können beim Landratsamt Regensburg Technischer UmV1·e1tschutz , A ltmühlstraße 3, 93059 Regensburg zu den regulären Öffnungg,iaitan (tGIGfonigchg TgrminvGrainbarung wkd gmpfohlen) eingggehen werden.

Grünordnung Im öffentlichen Straßenraum sind entsprechend Planzeichnung Bäume 1. Ordnung gemäß Artenliste 13a zu pflanzen. Alle nicht ülcerb&uten Grundstücksflächen sind naturnah anzulegen, artentsprechend zu pflegen und zu unterhalten. Grundsäl7lir:h sinrl minrler;IP.n.c; 1 Oo/o der jeweiligen Grundstücksfläche zu begrlinen . Pro angefangene 1.000 m2

Grunds:ücksfläche ist mindestens 1 Baum 1. oder 2. Ordnung (Mindestgröße: Hoclistamm mit Stammumfang 16 - 18 cm) zu pflanzen. Die Pnan..:f!fichf:111 erHl<111g d;;ir Gru11U:;tückseingrünunge11 kön 11er1 für Ein- ur1d Ausfahrten und festgesetzte Stellplätze unter"orochen werden. Bei Baumpflanzungen innerhalb von Belagsflächen ist pro Baum ein durchwurzelbares Mindestbodenvolumen von 12 m> vorzusehen. Die Baumgrubentiefe muss mind. 1,5 m-2,00 m betragen und die Baumscheibe mind. 6 m2 .

Für die festgesetzten Straßenbäume mit vorgegebenem Pflanzstandort sind nur für den Straßenraum geeignete Arten der Pflanzenliste 13a und deren Sorten zugelassen. Zur Eingrünung und gestalterischen Gliederung des Gewerbegebiets ist entsprechend der· ..:eicl111erischen Darstellungen an den Grundstücksgrenzen die Anlage von mehrreihigen Hecken aus standortheimischen Gehölzen der Pflanzliste 13b und c vorgesehen. Der Pflanzabstand von Gehölzen für Heckenpflanzungen datf in der Reihe max. 1,50 m betragen, der Abstand zwischen den Reihen max. 1.00 m. Der Mindestgrenzabstand für Baum- und Strauchpflanzungen •Nird auf 1,00 m verkürzt. Für d ie im Plan dargestellten Gehölzpflanzunge:i an den Grundstücksgrenzen sind nur heimische Gehölzarten gern . Pflanzliste 13b und c zugelassen. Folgende Pflanzqualitäten sind für festgesetzte Pflanzungen auf öffentlichen und privaten Grünflächen mindestens einzuhalten:

Gehölze: Straßenbäume Sonstige Bäume 1. 2. Ordnung Slräucher

Mindest - Pflanzqualitäten Hochslamm, 3 x verpflanz! mit Ballen, Stammumfang minc:. 18 - 20 cm Hochstamm, 3 x verpflanzt mit Ballen , Stammumfang minc'. 16 18 cm ver"pnanLle S!r8ucller v.Slf". 4 Tr„ Hüt1e rr1i 11. 60-100 t;fll

20.1 O Zeitpunkt der Pflanzungen Pflanz- und S2atarbeiten im öffentlichen Grün und in den Ausgleichsflächen müssen nach Fertigstellung der Erschließungsflächen hergestellt werden, spätestens im darauf folgenden Herbst. Festgeseme Pflanzarbeiten im privaten Grün hoben spi:itostcns 1 Jchr noch Baufertigstellung zu erfolgen, spi:itottcns im dorouffolgondcn Herbst.

20.11 Die Pflanzungen sind naturnah z:u gestalten. Die zu pflanzenden Bäume, Sträucher und sonstigen Vege,atlonsflä.::hen müssen fachgerecht gepflegt und auf d ie Dauer des Eingriffs erhalten werden.

2D.12 Ausfallende oder abstrebende Gehölze s ind in der kommenden Pilanzperiode in der entsprechenden Qualität zu ersetzen.

21 . Ausgleichsflächen 21 .1 Für den Eingriff durch das Gewerbegebiet sind ca. 7 .400 m" rlächen für Schutz, Pflege und Entwicklung der

Landschaft als Ausgleichsflächen nachzuweisen. 21 .2 Diese Flächen werden außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplans n&chgewiesen.

Dem Baugebiet 1vird der Ausgleichsbebauungsplan „GE Reitfeld - An der Schwarzen Laber" mit der dort nachgewiesenen Ausgleichsfläche und den dort zeichnerisch festgesetzten Maßnahmen zugewiesen . Dieser Ausgleichsbebauungsplan ist Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplans.

21.3 Fohloncic Ausglcichsfliichcn sind durch punktuelle Habitatverbesserungon und durch Pfl::i.nzung von Einzclbiiumon an1„Steinbuckel", fl. Nr. 492 und 490, Gern. Sinzing zu kompensieren. Jl.ußerdem Vl'erden ca. 700 n1~ Ackerfläche, die durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerfläche im laufe der Zeit umgeackert wurden, wieder aus der Beivirtschaftung genommen mit nachfolgender Sukzession m:t Entwicklungsziel extensive Wiese/ l\1agerrasen.

21.4 Zei tpunkt: Aus,;;ileichsmaßnahmen m!:rssen spätestens in der folgenden \'egetationsperiode nach Beginn der Erschließung des Baugebietes hergestAllt Vl'ArrlAn.

21.5 Die Pflanzung ist bis zur Entwicklungspflege zu .::iflegen, Wildschutzzäune sind während dieser Zeit zulässig.

22. Inkrafttreten Der Bebauungsplan tritt mit der crtsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

C. Hinweise Die Hinweise s ind der textlichen Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen.

VERFAHRENSVERMERKE

a) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzun·;J vom 25. Juni 2014 d ie Einleitung des BehRuungsplanverfahrens beschlossen. Der BeschlL:ss Nr. 60 wurde am 27.06.2014 ortsüblich bekannt gemocht.

b) Die frühzeitige Offen1lichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Bebauungsplan in der Fassung vom 22.10.2014 hat in der Zeit vom 26.11.2014 bis einschließlich 30.12.2014 stattgefunden. Auf die Betei ligung der Bürger wurde durch d ie Bekanntmachung vom 18.11.2014 hingewiesen.

c) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäߧ 1\ Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vor11 22.10.2014 hat 111it Schreiben vom 17.11.2014 von 18.11 .2014 bis 30.12.2014 stattgefunden.

d) Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.01 .2015 wurden die Behörden und sonstigen T räger öffentlicher Belange gemäߧ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 12.02.2015 bis 23.03.2015 beteil igt.

ej Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.01.2015 wurde mit Begründung einschließlich des Umweltberichtes gernäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zelt vo111 23 .02.2015 bis 23.03.2015 öffentlich

ausgelegt. 1v11indol<icli·11\at1- 1Lod llwweli<ufld:!a!ß f) Die Gemeinde Sinzing hat mit Beschluss des Gsf'l'l9inderates vom 22.04.2015 Nr. {ffr den Bebauungsplan Nr. 64 ""Am Reitfeld" gemäߧ 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 22.04.2015 als Satzung beschlossen und den Bebauungsplan ausgefertigt.

Sinzing , den 0 i. luni 2D15 „.··-·0r-,} Gemeinde Sinzing · ,1", _:-~.< • .~! \ i\.1

----~~--~C-i_~~~-----+.1i: \ . -~;~1 ·r,1 Patrick Grossmann \~:<, ··- ·'·-31 $:'/ Erster Bürgermeister ~Y

g) Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am {JJ .{jg'.bJ..r; gemäߧ 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 64 "Am Reitfeld" ist damit in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht bereitgeha~en.

S inzing, den 0 - ~i !uni 2ß15_ _ _........~\ Gemein~·JiSiozinhg /"~· ~~; ,'\

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~Pcac1c,;-ck~Gc1-o-,-s-m-a'n-n-~-------'"f:; \' .J~ ;:~ Erster Bürgermeister ~

Gemeinde Sinzing Landkreis Regensburg

Bebauungs- und Grünordnungplan Nr. 64 Gewerbegebiet "Am Reitfeld"

r ~

G e w e r b e g e b i e t "A m R e i t f e 1 d", S i n z 1 n g

Projekt: Gewerbegebiet Nr. 64 "Am Reitfeld" Gemeinde Sinzing, Lkr. Regensburg

Planinhalt: Bebauungs- und Grünordnungsplan

Planungs­träger:

Genehmigungsfassung

Gemeinde Sinzing Fährenweg 4 93161 Sinzing

L A N D S C H A F T S A R C H

Ruth Fehrmann Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin

Tel 0941-565870 Fax 0941-565871 [email protected] wvitw. lichtgruen .com

93053 Regensburg - Kaval leriestraße 9

Digitale Flurkarte:

Quelle: Geobasisdaten © Bayeri::che Vermessungsverwaltu ng, W'NVt.geodaten.bayern.de, 2014

T

Projekt-Nr.: 194/2014

Plannr.: 194.1

E K T LI R

LICHTGRÜN

Vermessung:

Ingenieurbüro Sterr & Zinth Ulrichsberger Str. 20 9446g Deggendorf Vermessung vom 21 .07 .2014

Page 2: c::::J D c::::J D

r~chtsverblndHcher Arbeitspf ar J)r. JJfif (Anderun~en vorb8halten)

Gemeinde Sinzing Landkreis Regensburg

Regierungsbezirk Oberpfalz

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 64 Gewerbegebiet „Am Reitfeld"

mit Anwendung der Eingriffsregelung nach§ 1a BauGB und Umweltbericht

Genehmigungsfassung

Planungsstand: 22.04.2015

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Bebauungsplans- und Grünordnungsplan - Begründung Baugebiet Nr. 64 „Am Reitfeld", Gemeinde Sinzing, Landkreis Regensburg

Planungsträger:

Gemeinde Sinzing

Patrick Grossmann

1. Bürgermeister Fährenweg 4

93161 Sinzing

Tel.: 0941 / 39602 - 0 Fax: 0941 / 37353 E-Mail: [email protected]

www.sinzing.de

Planung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan:

[}Jst!~~»~ lichtgrün Landschaftsarchitektur

Ruth Fehrmann

Kavalleriestraße 9 93053 Regensburg

Tel.: 0941 / 565870 Fax: 0941 / 565871 E-Mail: [email protected]

www.lichtgruen.com

Bearbeitung:

Ruth Fehrmann

Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektin

Annette Boßle Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektin

Heidi Kramer 8 . Eng. Landschaftsarchitektur

2

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Bebauungsplans- und Grünordnungsplan - Begründung Baugebiet Nr. 64 „Am Reitfeld", Gemeinde Sinzing, Landkreis Regensburg 3

Aufgrund der§§ 2, 3, 4, 9 und 1 O des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung, der Verordnung über die Festsetzungen im Bebauungsplan, des Art. 91 Abs. 1 der Bayrischen Bauordnung und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Sinzing folgende Satzung für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 64 „Am Reitfeld", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen Text (Teil B), den Hinweisen (Teil C) sowie der Begründung (Teil D) mit integriertem Umweltbericht (Teil E).

Inhaltsverzeichnis

A. Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen nach§ 9 BauGB (rechtsverbindlich).„„.„ 5

B. Textliche Festsetzungen nach § 9 BauGB (rechtsverbindlich) „ .. „.„.„ .. „„.„.„.„.„„ ... „ .. „.„.„. 5

C. Hinweise ........................... „ .......... „ ................... „ .................. „ ............ „ ....... „ ........... „ ..... „ ... „. 5

D. BEGRÜNDUNG„„„„ .. „.„„„.„„„„„„.„.„„„.„.„ .. „„ .. „.„ .. „.„.„.„.„.„„„„.„„„„.„„.„.„„ 10

1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung ... „„ .. „.„„„„„„.„.„.„„.„„ .. „.„.„„„.„„ .. „„.„.„.„„„ ...... „ 1 O

2. Bedarfsnachweis „. „ „„„ „„ „„„ „ „.„ „„.„.„„ .. „„„ .. „.„ ... „. „. „ .... „ .. ...... „„„„ „„ „„ .. „„„ .... „„.„. 1 O

3. Lage „„ .. „„„.„ .. „„.„„.„.„„.„„.„„ ... „.„.„„„.„„„„„.„„.„„.„„.„„.„„ .. „.„„„„„ .. „ ...... „ .. „ ..... „„ 11

4. Planungs rechtliche Ausgangssituation „„ „„.„„ „„„„.„„ „.„„ „„.„„.„„„„„„ „„„ „„„„ .. „ „ .. „„. 12 4.1 Regionalplan „ ... „„ .. „„ .. „„„ .. „ .. „„ .... „ ...... „„ .. „„„„ ...... „„.„ ..... „ .„ .. „ .. „ .. „„.„ .... „ .. „ ... „.„.„ .. 12 4.2 Landesentwicklungsprogramm (LEP) .„ .. „ .„.„„ ... „.„ ..... „„„ .......... „ .„ .... „ .... „„ ...... „ ... „„ .. „ .. 13 4.3 Flächennutzungsplan .. „„„.„ .. „ .. „„.„.„ .... „.„ .. „ .... „.„„ .. „ ........... „ .. „ .. .. „.„ .. „„.„.„„„ .. „„ .. „„ 13 4.4 Aufstellungsbeschluss ........................................... „ .. ......................... „ ................... „ .. ........... 13

5. Bestand / Größe und Beschaffenheit des Baugebietes .„ „ „.„.„.„„ ..... „.„ „„.„ „„„„.„„.„.„.„ 13 5.1 Konzeption und bauliche Gestaltung „„„„„„.„ .. „.„„„„„„„„„.„ .. „.„.„„ .. „„„„„„„„ .. „„„„ .... 14 5.2 Verkehrskonzept „ .. „.„„.„ .. „„„ .. „„.„„„ ... „„.„„„ .. „„.„„ .„ „„„„„„„„„.„„„.„„.„ .. „„„„„.„.„„ 15 5.3 Ver- und Entsorgung „„. „ .. „„. „.„„ .. „„.„. „„.„.„„„„ ... „„„ ... „.„.„„„„„.„„ .. „„.„„„.„ ... „„ ....... 16

5.3.1 Wasserversorgung / Abwasserentsorgung .„„ .. „ ..... „.„ .. „„ .. „.„.„.„ .... „.„„ .. „.„„.„.„„.„. 16 5.3.2 Abfallbeseitigung „„.„.„. „„.„„„.„.„„„.„.„„„.„.„.„„„ .. „.„„„.„ ... „.„„„„„„„„„„„„„.„ .. „„ 16 5.3.3 Löschwasserversorgung / Brandschutz „ „„.„„„.„ „ .. „ .. „.„„ „.„„„.„„„ „„.„„.„„ .„„„„ ... „ 16 5.3.4 Stromversorgung „ .... „ ... „ ....... „.„ .„ .. „.„ ... „ .... „„.„ „ „.„ .. „„ „ „ .... „.„. „.„.„„„„.„„ .. „„„ .„ .. 17

5.4 Immissionsschutz ..................................................... „ ...... „ .......... „ ...................... .................. 17 5.5 Gestalterische Festsetzungen ... „„ .... „„ „ .... „„.„ „ .. „ „„.„„ ... „.„.„ „ ....... „„ .... „ „„„ .. „ .. „„ „ .. „ 17 5.6 Abgrabungen und Aufschüttungen; Einfriedungen „„„„ .. „. ~„.„„„„„ .. „„„„„ .... „„„„.„.„.„„ .. 17 5. 7 Stellplätze .... „ .. „ ............. .................... ............. „ ................. ............... „ .......... „ ................. „ .... 18 5.8 Versiegelung ........ „ ...... „ ..... „ ........... „ ........... „ .................. „ ......... „„ .. „ ................. „ ........ „ ..... 18 5.9 Freileitungen .„.„„.„„ .. „„„„„„„ .... „„„.„ .. „„ ... „ ..... „ ..... „„ ... „„ .... „.„.„ ........ „.„„„„.„ .. „„„„ .. 18 5.1 O Denkmalschutz ..... „ .. „„„„. „ ..... „.„ „. „„. „ .. „ .. „„„ .... „ „ ... „.„„„ .. „ ...... „ „„„„ .. „ „ ... „„.„„„„ .. „. 18 5.11 Hang- und Schichtwasser „.„„„„„„„„„ .. „.„„„.„.„„„„„„„„„ .. „.„ .... „„ ... „„„„„.„„ .„„.„ .. „.„ 18 5.12 Belange des Umweltschutzes .. „ „ ... „ ...... „ „ .... „ .. „ ..... „ .... „„ .... „ .... „ .. „. „.„.„.„ .... „ .. „. „ ....... „ 19 5.13 Bodengutachten / Baugrunduntersuchung „„„„„ ... „.„.„.„ .. „.„„ .. „ .... „„ .. „„ .. „„„„.„„ „ .. „ .... 19

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Bebauungsplans- und Grünordnungsplan - Begründung Baugebiet Nr. 64 „Am Reitfeld", Gemeinde Sinzing, Landkreis Regensburg 4

6. Grünordnung .. „ ... „„„. „ ... ..... . „ .„ . . . ...... . .. . ... ......... „ .... „ ......... ... ................ ........... „ .................. 19

6.1 Planungsrechtliche Stellung der Grünordnung ........ .................................... „„.„ . . ...... „ ....... . . 19

6.2 Grünordnerische Festsetzungen ...................... .... „ .............. . . . . „ ........ „ . ... „ .... . ... . . . .. „ . . ........... 19

6.2.1 Öffentliche Grünflächen „„ ...... „ ............ „ .. „„.„ ...... „„„ ...... . „ ..... . . „ . .. . ..... „ .. . „ .. „„ .... „„ „ ... 19

6.2.2 Private Grünflächen I Nicht überbaubare Grundstücksflächen „.„.„ ... „ .............. „ ........... 20

6.2.3 Pflege der Gehölzpflanzungen „ ...... ..............•.....•. „ ............... „ .... „„ ........ „ .......... . ...... „.„ 20

6.2.4 Artenlisten ...... ...................... „.„ ..... „ ............ „ .. „ ................... ...... . . . .. „ ............ . „ ...... ......... . 20

6.2.5 Flächen für Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft - Ausgleichsflächen ... ........ 20

E. Umweltbericht (gemäß Anlage 1 BauGB) „ ... „ .. „„ ..... „„„„„ ..• „ ........ „.„ ........ „ ........... . . . „„„„ 22

7. Einleitung ........................ „ ... „ .... . .............................. ....... ....... „.„ .. „ . ......... ................. ........... 22

7.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans ... „„.„ . . . „.„„„ .... ...... „.„.„„„.„„ 22

7.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für den Bebauungsplan „„.„ . ........... „ ... „ . . .. . . „ ...... „„„„.„ .. „„„.„.„„„ ............. .. „.„ .... „ ..... . ....... „„.„„ 22

8. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .„„.„„ ... ...... „ 23

8.1 Schutzgut Boden „ . . ...... „„„ ..... „ ..... „ „„„„.„„.„„„ ... „.„ ...... „„„. „.„. „ ... ...... „„„ „ .. „ .... „ .......... 25

8.2 Schutzgut Luft und Klima ....... „ . . „ ....... .... . „ ...... . „„ ..... „ ...... . „„.„.„„ .... „ ....... „ ..... „„.„„„ ...... .. 26

8.3 Schutzgut Wasser „.„„.„.„ .... „„„„ ...... „ ... „ .. „.„„„.„„„ .. „„„ .. „„„ ... .. . „.„„ .. „ .. . . . „.„ .. „ .. „.„„ .. 27

8.4 Schutzgebiete / Biotope / Artenschutzkartierung für Tiere und Pflanzen „.„.„„.„„„ . . „„ ... „„ 28

8.5 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag .... „. „ .... „ ......... „. „ .. „ .... „ „ .. „ ..... „ ..... „ .. „„ .... „.„„ ... „ . . „„ 29

8.6 Schutzgut Mensch ................................ „ ...... „ ... ......... ................ . ....... „ .... . ..... „ ............ „ ...... .. 34

8.7 Schutzgut Landschaftsbild .... „„ .... . ........... „„ ..... ..... .. „ ..... „ ... „„.„ ............. . .. „ ........... ... ... ....... 35

8.8 Schutzgut Kultur- und Sonstige Sachgüter .„„„„ ........... „„„.„.„.„.„ .. „ ..... „ ..... „„„ •.. „ ..... „ . . „ 36

9. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes .... „„ .. „„ .. „ . ... . ..... „„„.„„ 36

10. Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung „ .... „ ............ „.„ .. „ „„ ... „ .... . „„.„ 36

11 . Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich ........ „„„„. „ ... „ . ... „„„ .. „. „ ....... ..... „.„.„ .... 37

11.1 Bewertungsverfahren für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ......... ........ „„ ........... . „ .. „ ...... 37

11 .2 Bewertung des Ausgangsgebiets und des Eingriffs „ ........... „.„„„„ .•....... ... „ ..... „„ ......... . . . . „ 37

11 .3 Erfassen der Eingriffsintensität: „ „.„.„ . .... ..... ..... „ „ „„„„ ....... „. „ „„.„„ ..... . . „„„„„„.„„ ..... „„„ 38

11.4 Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichflächen ................. „ .. „ .. ...... . „ ............. . ... „.„ 38

11.5 Nachweis der Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen „ ... . ..........•. . „ ... .......... „.„„„ .. 40

11 .6 Sicherung der Ausgleichsflächen ................ „ „ .. „ .•. „.„ .... „ .. ........ „ .......... . „.„„„„ . ...... „ ... ....... 43

12. Alternative Planungsmöglichkeiten .„.„ „„.„„ ... „.„„. „„.„ . ..... . . „ . ..... „ ....... „„„.„ „ .......... „ „.„„ 43

13. Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken „ ......... 43

14. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .„„ ... . . „ . . „ . „ . ......... „„„.„„ . „ ... „ .. . „ ........ „„„„„„ 44

15. Allgemein verständliche Zusammenfassung „„„ .................. ..... „„.„„.„ . .......... „ ... . „ ........ „ ... 44

F. Anhang ............................................................................................... .................................... 46

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Bebauungsplans- und Grünordnungsplan - Begründung Baugebiet Nr. 64 „Am Reitfeld", Gemeinde Sinzing, Landkreis Regensburg

A. Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen nach§ 9 BauGB (rechtsverbindlich)

Die Planzeichnung vom 22.04.2015 ist Bestandteil dieser Satzung.

8 . Textliche Festsetzungen nach§ 9 BauGB (rechtsverbindlich)

5

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die in der Planzeichnung enthaltenen textlichen Fest­

setzungen maßgebend:

C. Hinweise

1. Denkmalschutz Bodendenkmäler, die bei Baumaßnahmen zutage kommen, unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht

gemäß Art. 8 DSchG und sind unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes

Neumarkt oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Regensburg, bekannt zu

machen.

Für die Baudenkmäler wird auf die besonderen Schutzbestimmungen der Art. 4-6 DSchG hingewiesen.

2. Bodenschutz Oberboden ist vor Beginn von baulichen Maßnahmen zu sichern und vor Vernichtung oder Vergeudung

zu schützen. Er ist gemäß § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und einer Wiederverwen­

dung in oder außerhalb des Gewerbegebietes zuzuführen. Die Bodenmieten zur Zwischenlagerung sind

mit einer Zwischenbegrünung in ihrem fruchtbaren Zustand zu erhalten

Bei Oberbodenarbeiten sollen die Richtlinien der DIN 18320 "Grundsätze des Landschaftsbaues", DIN

18915 „Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke" und DIN 18300 „Erdarbeiten" beachtet wer­

den.

Auch sonstige Beeinträchtigungen des Bodens, wie Bodenverdichtungen oder Bodenverunreinigungen,

sind zu vermeiden.

Der gewachsene Bodenaufbau ist überall dort zu erhalten, wo keine baulichen Anlagen errichtet und

auch sonst keine nutzungsbedingte Überprägung der Oberfläche geplant, bzw. erforderlich ist.

Des Weiteren ist die Bodenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (§ 1 a Abs.

BauGB).

Bei Auffüllungen ist nur Material zu verwenden, das die Zuordnungswerte Z 1.1 einhält.

Laut Altlastenkataster liegen keine Altlastenverdachtsflächen im Planungsgebiet vor.

Die Ausgleichsflächen befinden sich in der Nähe zur Papierfabrik Alling, die als Altstandort aufgeführt

ist, jedoch auf der gegenüberliegenden Seite der Schwarzen Laber liegt.

Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Baugebiet oder auf den Ausgleichsflächen dennoch Auffällig­

keiten bezüglich Bodenverunreinigungen auftreten, sind umgehend das Landratsamt und das Wasser­

wirtschaftsamt Regensburg zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Bei der Baugrunduntersuchung wurde allerdings festgestellt, dass die analysierte Mischprobe der obe­

ren Schichten und Decklehme beim Parameter Kupfer den Grenzwert überschreitet und damit in die

Kategorie Z 1.1 einzuordnen ist.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass sämtliche Böden nicht nach ZO entsorgt werden können.

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Bebauungsplans- und Grünordnungsplan - Begründung Baugebiet Nr. 64 .Am Reitfeld", Gemeinde Sinzing, Landkreis Regensburg

3. Bodengutachten Über das Plangebiet wurde eine Baugrunduntersuchung erstellt, die als Anlage zur Begründung zum

Bebauungsplan beiliegt.

4. Entwässerung / Wasserspeicherung I Versickerung

6

Für die Entwässerung der Gewerbeflächen im Baugebiet wird eine Trennwasserkanalisation vorgese­

hen. Gewerbliches Abwasser darf nur in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.

Grundlage zur Versickerung von unbedenklichen und tolerierbaren Niederschlagsabflüssen ist das Ar­

beitsblatt ATV-DVWK-A 138: nPlanung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder­schlagswasser", Januar 2002, der Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V, in dem festge­

legt ist, welche Böden aufgrund ihres Durchlässigkeitsbeiwerts zur Versickerung geeignet sind.

Die Baugrunduntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Böden der Schichtpakete 1 (Auffüllun­

gen) und 2 (Lößlehm) im Untersuchungsbereich die Anforderung nicht erfüllen. In diesen Böden ist eine

Versickerung daher nicht oder nur nach Durchführung erheblicher Zusatzmaßnahmen, wie zum Beispiel

einem großflächigen Bodenaustausch, möglich.

Die Zersatzböden des Schichtpaketes 3 erfüllen die Anforderung an sickerfähige Böden zumindest be­reichsweise. Es können allerdings auch hier Bereiche mit geringerer oder auch höherer Durchlässigkeit

auftreten. Zur Planung von Versickerungsanlagen wird deswegen beispielsweise die Durchführung ei­

nes Sickerversuches vor Ort empfohlen.

Bei der Planung und Anlage von Versickerungsanlagen sind darüber hinaus im Untersuchungsgebiet

das Kapitel 5 "Versickerung von Niederschlags- und Mischwasser in Karstgebieten" gemäß Merkblatt

Nr. 4.4/22 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu beachten.

Darüber hinaus sind die Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes zu berücksichtigen. Es wird deshalb

empfohlen, die Planung von Versickerungsanlagen frühzeitig mit dem zuständigen Wasserwirtschafts­

amt abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass von einigen Ämtern beispielsweise einem Durch­

stoßen von gering durchlässigen Deckschichten nicht zugestimmt wird.

5. Schicht- /Hang I Starkniederschläge Das Baugebiet fällt von Westen nach Osten ab. Aufgrund der Hanglage ist je nach örtlich anzutreffen­

den Durchlässigkeiten des Untergrunds bei Starkregen, langen Nässeperioden oder Schneeschmelze

mit dem Auftreten von Hang- bzw. Schichtenwasser zu rechnen. Es wird empfohlen, beim Bau von Un­

terkellerungen notwendige Vorkehrungen gegen Wassereinbrüche und Vernässungen zu treffen. Auf

DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen wird hingewiesen.

Ebenso wird zum Schutz gegen Starkniederschläge bei Gebäudeöffnungen (wie Kellerschächte, Ein­gänge) empfohlen, die Unterkante der Öffnung mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe bzw.

Straßenoberkante zu legen.

6. Bauwasserhaltung Wird im Zuge von Baumaßnahmen (auch Erschließungsmaßnahmen) unerwartet Grundwasser er­schlossen, so sind die Arbeiten, die zur Erschließung geführt haben, unverzüglich einzustellen und das

Landratsamt als untere Wasserbehörde zu benachrichtigen. Die vorübergehende Absenkung bzw. die Entnahme (Bauwasserhaltung) von Grundwasser während

der Bauarbeiten stellt einen Benutzungstatbestand nach § 9 WHG dar und bedarf einer wasserrechtli­

chen Erlaubnis nach BayWG.

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Bebauungsplans- und Grünordnungsplan - Begründung Baugebiet Nr. 64 „Am Reitfeld", Gemeinde Sinzing, Landkreis Regensburg 7

7. Oberflächennahe Geothermie In Bayern sind für Bau und Betrieb von Anlagen, die oberflächennahe Geothermie nutzen, die Bestim­

mungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit dem Bayerischen Wassergesetz

(BayWG) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VwVBayWG) maßgebend.

Für die wasserrechtliche Genehmigung von oberflächennaher Geothermie ist aufgrund der ungünstigen

hydrogeologischen Verhältnisse (Karst) eine Einzelfallprüfung durch den amtlichen Sachverständigen erforderlich.

8. unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen In allen Straßen bzw. Gehwegen oder Mehrzweckstreifen sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Ver- und Entsorgungsleitungen vorzusehen. Leitungstrassen sind von Bepflan­

zungen mit Bäumen und Sträuchern freizuhalten. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das

„Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesell­

schaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, siehe hier u. a. Abschnitt 3, zu beachten.

Schaltkästen und sonstige derartige bauliche Anlage sind zusammenzufassen und einzugrünen. Ein­zelheiten über Herstellung, Unterhaltung und Haftung der mit Leitungsrechten zu belastenden Flächen

sind durch Privatvertrag mit den zuständigen Versorgungsträgern zu regeln.

9. Anbauverbots- und Baubeschränkungszonen zur Autobahn Innerhalb der nachrichtlich in die Planzeichnung übernommenen Anbauverbotszone zur Bundesautob­

ahn A 3 dürfen gemäß § 9 Abs. 1 FStrG Hochbauten nur errichtet werden, wenn eine entsprechende

Ausnahmegenehmigung der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg gemäߧ 9 Abs. 8

FStrG erteilt wird. Dies betrifft auch Beleuchtungsanlagen und gilt auch für Aufschüttungen und Abgra­bungen in größerem Umfang.

Im Übrigen bedürfen gemäß § 9 Abs. 2 FStrG innerhalb einer Entfernung von 100 m zur Autobahn

Baugenehmigungen ebenfalls der Zustimmung der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regens­

burg, wenn bauliche Anlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen.

Anlagen der Außenwerbung stehen gemäߧ 9 Abs. 6 FStrG den v.g. Hochbauten bzw. baulichen An­

lagen gleich. Anträge zur Errichtung von Anlagen der Außenwerbung, die dazu geeignet sind, die Verkehrsteilnehmer

auf der Bundesautobahn A 3 anzusprechen, sind der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Re­

gensburg zur Zustimmung bzw. Genehmigung gemäߧ 9 FStrG vorzulegen.

10. Brandschutz Im Bebauungsplan wird als Bauart festgesetzt, dass Umfassungen entsprechend dem Baurecht feuer­beständig, hochfeuerhemmend oder feuerhemmend und Bedachungen hart auszuführen sind. Damit ist

die Gefahr der Brandausbreitung gern. DVGW-Arbeitsblatt W405 klein und eine Löschwasserversor­

gung von 96 cbm/h ausreichend. Der für den Grundschutz erforderliche Löschwasserbedarf von 96 m3/h sollte über das Leitungsnetz

sichergestellt werden. Die notwendige Anzahl von Ober- und Unterflurhydranten ist vorzusehen und

entsprechend den Richtlinien des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) einzubau­en. Die Auflagen des Brandschutzes gern. DIN 1421 O sind bei der Realisierung des Baugebietes zu

beachten.

Für die einzelnen Bauvorhaben ist bei einem übersteigenden Bedarf eine Löschwasservorhaltung ent­sprechend den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und den sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen

auf dem Grundstück und auf Kosten der jeweiligen Eigentümer zu gewährleisten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist das Bauvorhaben bezüglich des notwendigen Objekt­

schutzes mit den Fachbehörden des Brandschutzes, den Versorgungsunternehmen und der zuständi-

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Bebauungsplans- und Grünordnungsplan - Begründung Baugebiet Nr. 64 ,Am Reitfeld", Gemeinde Sinzing, Landkreis Regensburg 8

gen Feuerwehr abzustimmen.

Bei Betrieben mit Gefahrgütern oder erhöhten brandschutztechnischen Risiken sind beim Genehmi­

gungsverfahren entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers (Löschwasserrückhaltung)

nachzuweisen.

Die Anforderungen des Art. 16 (1-3) BayBO und der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken" sind einzuhalten bzw. zu beachten.

11. Immissionen

Die Bauwerber werden ausdrücklich auf die bestehende Zumutbarkeit von Immissionen (Staub, Lärm,

Geruch etc). hingewiesen, die bei einer ordnungsgemäßen und ortsüblichen Bewirtschaftung der an­grenzenden Flächen entstehen. Mögliche Staub-, Laub- und Geruchsemmissionen durch die Bewirt­

schaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind zu dulden.

Die Autobahndirektion Südbayern weist darauf hin, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans von

Lärmimmissionen infolge des Autobahnverkehrs betroffen ist. Für Lärmmaßnahmen können keinerlei

Ersatzansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Bundesrepublik, dem Freistaat Bayern oder deren Bediensteten geltend gemacht werden.

Über die schall-immissionsschutztechnischen Festsetzungen hinaus werden zum weiterführenden

Schutz der Nachbarschaft, auch bei Einhaltung der zur Verfügung stehenden lmmissionsrichtwertantei­

le, folgende Schallschutzmaßnahmen empfohlen, d ie im Zuge der Baugenehmigung konkretisiert wer­

den sollten:

• Technische Anlagen und Aggregate sollten in den nächstliegenden Immissionsorten abgewand­ten Bereichen von Gebäuden situiert und ausgerichtet werden. (Im Regelfall im Norden).

• Die Abschirmwirkung von Gebäuden sollte bei technischen Anlagen im Freien ausgenutzt wer­

den.

12. Abfall- und Wertstoffentsorgung Die Bereitstellung der im Rahmen des Holsystems zu entsorgenden Abfall- und Wertstofffraktionen

muss gern.§ 14 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Regensburg (AWS) an anfahrbaren Stellen

erfolgen.

13. Gehölzartenlisten al Straßenbäume

Für den Straßenraum sollten geeignete industriefeste und salztolerante Arten. gern. GALK­

Straßenbaumliste verwendet werden.

http://www.galk.de/arbeitskreise/ak_stadtbaeume/webprojekte/sbliste/

b) Heimische Bäume

Bäume 1. Ordnun Acer platanoides

Acer pseudoplatanus Betula pendula Fagus sylvatica

Fraxinus excelsior

Juglans regia Quercus petraea

Quercus robur

Tilia cordata

Tilia platyphyllos Ulmus carpinifolia

Ulmus glabra

Spitz-Ahorn Berg-Ahorn

Sand-Birke

Rotbuche Gewöhnliche Esche

Walnuss

Trauben-Eiche

Stiel-Eiche Winter-Linde

Sommer-Linde Feld-Ulme

Berg-Ulme

Bäume 2. Ordnun Acer campestre

Carpinus betulus Populus tremula Prunus avium

Sorbus aria agg. Sorbus aucuparia

Sorbus torminalis

Feld-Ahorn

Hainbuche Zitter-Pappel

Vogelkirsche

Mehlbeere Vogelbeere

Elsbeere

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Bebauungsplans- und Grünordnungsplan - Begründung Baugebiet Nr. 64 „Am Reitfeld", Gemeinde Sinzing, Landkreis Regensburg

c) Heimische Sträucher für die Randeingrünung

Sträucher

Amelanchier lamarckii

Berberis vulgaris

Cornus sanguinea

Corylus avellana

Crataegus laevigata Crataegus monogyna

Euonymus europaeus

Ligustrum vulgare

Lonicera xylosteum

Prunus spinosa

Ribes uva-crispa

Rhamnus catharticus

Rosa arvensis

Rosa canina

Felsenbirne

Gewöhnliche Berberitze

Roter Hartriegel

Haselnuss

Zweigriffeliger Weißdorn

Eingriffeliger Weißdorn

Pfaffenhütchen

Gewöhnliche Liguster

Rote Heckenkirsche

Schlehe

Wilde Stachelbeere

Kreuzdorn Kriechende Rose

Hecken-/Hunds-Rose

14. Fassadenbegrünung

Rosa rubiginosa

Rosa pimpinellifolia

Rubus fruticosus agg. Rubus idaeus

Salix aurita Salix caprea

Salix cinerea

Salix purpurea

Salix triandra

Sambucus nigra

Sambucus racemosa

Viburnum lantana

Viburnum opulus

Apfel-Rose

Bibernell-Rose

Brombeere

Himbeere

Öhrchen-Weide

Sal-Weide

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Grau-Weide Purpur-Weide

Mandel-Weide

Schwarzer Holunder

Trauben-Holunder

Wolliger Schneeball

Gewöhnlicher Schneeball

Es wird empfohlen, die Fassaden von Hallen und Gebäuden an entsprechend großen Stellen durch

geeignete Maßnahmen zu begrünen.

z.B. Fassadenbegrünung mit Kletterpflanzen (z. B. durch Efeu, Wilder Wein, Waldrebe oder Wilder

Hopfen)

15. Vorschlag für freiwillige Artenschutzmaßnahmen durch den Bauherrn Als freiwillige Maßnahme werden den jeweiligen Bauherren empfohlen:

• Schutz von Vögeln an großen Fenstern oder Glasfronten

Werden Gebäude mit großen Fenstern oder Glasfronten errichtet, sollten Vorkehrungen getroffen

werden , die einen häufigen Anflug von Vögeln weitgehend vermeiden können. Hierzu zählen zum

Beispiel das Anbringen von Vorhängen, Verwendung von nach außen verspiegeltem Glas, Aufstel­

len von Grünpflanzen hinter den Scheiben, Bemalen der Scheiben mit einem sogenannten Birdpen

und anderes. (Beachte hierzu die Broschüre ,,Vogelschlag an Glasflächen vermeiden" des Bayeri­

schen Landesamts für Umweltschutz von 201 O.)

• Aufhängen von Vogel- und Fledermauskästen Zur Stützung des Bestands von Gebäude bewohnenden Vogel- und Fledermausarten sollen die

Bauherren an den Gebäuden einzelne handelsübliche Fledermaus- und Vogelnisthilfen einbauen

oder anbringen (die Anzahl ist nach oben offen). Damit kann der allgemeine Quartiermangel für die­

se Tiergruppen an modernen Gebäuden verringert werden.

16. Maßentnahme Die Planzeichnung ist zur Maßentnahme nur bedingt geeignet. Keine Gewähr für die Maßhaftigkeit. Bei

Vermessung sind etwaige Differenzen auszugleichen.